Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.abgesetzt
2.Bis auf weiteres wird bei den von der Stadt initiierten Baumaßnahmen von Kindertagesstätten auf städtischen oder der Stadt überlassenen Grundstücken ein Interessensbekundungsverfahren (wie in Anlage 1 beschrieben) durchgeführt.
3.Bei der Vergabe der Liegenschaft in Verbindung mit der Betriebsträgerschaft sind die in der Anlage 1 beschriebenen Auswahlkriterien mit den entsprechenden Gewichtungsfaktoren zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
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