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Beschluss
1.Das Bewerbungskonzept für das staatliche Förderprogramm „Industrie 4.0" des Bewerbungsverbundes der städtischen Berufsschulen I, IV und VII wird zur Kenntnis genommen. 2.Die Bewerbung für das Förderprogramm „Industrie 4.0" wird genehmigt. 3.Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall einer Berücksichtigung des gestellten Förderantrags und entsprechend der genehmigten Kosten sowie im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigung, die Beschaffung einer „Industrie 4.0 Anlage" gemäß Konzept umzusetzen. Abstimmungsergebnis
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