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Auszug - Inaussichtstellung einer Besonderen Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 166.000 ? zur sofortigen Bewirtschaftung für die Sanierung der Stadtmauer im Bereich der Wallanlagen beim Roten Tor  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 14:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00617 Inaussichtstellung einer Besonderen Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 166.000 ? zur sofortigen Bewirtschaftung für die Sanierung der Stadtmauer im Bereich der Wallanlagen beim Roten Tor
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 166.000 € bei HSt. 2.36210.9401.00 VHK 423 - Sanierung Stadtmauer / Wallanlagen beim Roten Tor, Hochbauherstellung, in Aussicht gestellt und zur sofortigen Bewirtschaftung freigegeben.

 

Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. durch Wenigerausgaben (-) in Höhe von

 

Betrag

Haushaltstelle

Bezeichnung

33.940 €

2.36210.3611.00 VHK 423

Investitionsförderung vom Land für o.g. Maßnahme

7.980 €

2.36210.3621.00 VHK 423

Investitionsförderung von Gemeinden für o.g. Maßnahme

16.900 €

2.36210.3611.00 VHK 211

Wallsanierung Pilotprojekt Lueginsland bis Fischertor, Investitionsförderung vom Land (nicht übertragbarer Haushaltsrest)

- 107.180 €

1.91010.8501.00

Vorläufig: Allgemeine Deckungsreserve

 

Eine modifizierte Nachveranschlagung bezüglich der Höhe als auch der Deckung wird für den 1. Nachtragshaushalt 2017 vorgesehen.


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig