Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beendigung des bestehenden Konzessionsvertrages für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung zwischen der Stadt Augsburg und der swa Netze GmbH für das Stadtgebiet Augsburg am 31.12.2019 gemäß § 46 Abs. 3 Sätze 1 und 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Bundesanzeiger und im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntzumachen. Es wird festgelegt, dass die Laufzeit mindestens zehn, höchstens die gesetzlich zulässigen 20 Jahre beträgt. Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||