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Auszug - Errichtung eines Bürgerbüros in Hochzoll; Hierzu Inaussichtstellung einer Besonderen Bewilligung nach Art. 66 GO in Höhe von 518.000 ?  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 14:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00604 Errichtung eines Bürgerbüros in Hochzoll;
Hierzu Inaussichtstellung einer Besonderen Bewilligung nach Art. 66 GO in Höhe von 518.000 ?
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Zum zeitnahen Umbau bzw. Einrichtung des Bürgerbüros Hochzoll werden nach Art. 66 GO zusätzliche Ausgabemittel in Höhe von 518.000 € bei HSt. 1.06010.5001.02, Allgemeine Verwaltungsgebäude, Hochbauunterhalt - Einzelmaßnahmen - in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung in Aussicht gestellt.

 

Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Wenigerausgaben bei HSt. 1.06010.5301.00 (Allgemeine Verwaltungsgebäude, Grundstücksmieten und -pachten) i.H.v. 300.000 €, bei HSt. 1.91010.8501.00 (Allgemeine Deckungsreserve) i.H.v. 178.000 €, sowie durch Mehreinnahmen bei HSt. 2.91010.3101.00 VHK 001, Allgemeine Finanzwirtschaft, Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage - Zweckbindung „Referatsrücklagen - Referatsrücklage 1“ i.H.v. 40.000 €.

 

r den Bedarf von 80.000 € erfolgt eine Zweckänderung der Mittel innerhalb der HSt. 1.06010.5001.02.


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig