Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Vom nachfolgenden Bericht über die bestehenden gesetzlichen und städtischen Regelungen der Beförderungswartezeiten von Beamtinnen und Beamten bei der Stadt Augsburg wird Kenntnis genommen. 2. Die zusätzliche 1-jährige Beförderungswartezeit für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Augsburg (sog. „Augsburger Jahr“) wird ab 01.08.2017 aufgehoben. Sofern die städtischen Beförderungsrichtlinien darüber hinaus nach der periodischen Beurteilung gestaffelte Wartezeiten vorsehen, werden diese ab 01.08.2017 ebenfalls um ein Jahr gekürzt. 3. Das Personalamt wird beauftragt, die Beförderungsrichtlinien der Stadt Augsburg gem. Ziffer 2. entsprechend anzupassen. Abstimmungsergebnis
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