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Beschluss - Das am 02.04.2015 eingereichte Bürgerbegehren „Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand“ wird für zulässig erklärt.
- Die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH bleiben in vollständigen Eigentum der Stadt Augsburg und jegliche Fusion mit anderen Unternehmen unterbleibt (Abhilfeentscheidung).
- Die Verwaltung wird beauftragt, das mit der Einreichung des Bürgerbegehrens eröffnete Verwaltungsverfahren unter Aufhebung des Bescheids vom 27.04.2015 förmlich einzustellen.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 51 | Abstimmung: | 50:1 |
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