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Auszug - Grundsatzbeschluss zur Steuerung von Bordellen, bordellartigen Betrieben und sexbezogenen Vergnügungsstätten im Stadtgebiet von Augsburg  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:09 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00321 Grundsatzbeschluss zur Steuerung von Bordellen, bordellartigen Betrieben und sexbezogenen Vergnügungsstätten im Stadtgebiet von Augsburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Die Sachverhaltsdarstellung mit Bewertung der Bauverwaltung zum Bericht des Büros für Stadt- und Regionalentwicklung, Dr. Donato Acocella vom 11.11.2016r ein Vergnügungsstätten- und Bordellstrukturkonzept für die Stadt Augsburg wird zur Kenntnis genommen.

 

2.Die Bauverwaltung wird beauftragt - unter Berücksichtigung des o.g. Berichts vom 11.11.2016 sowie der Bewertung der Bauverwaltung hierzu - nunmehr ein rein bauplanungsrechtliches Konzept zur Steuerung von Bordellen, bordellartigen Betrieben und sexbezogenen Vergnügungsstätten in Augsburg weiter zu verfolgen.

 

3.Die als Anlage beigefügte von der Bauverwaltung entwickelte Konzeption zur künftigen Steuerung von Bordellen, bordellartigen Betrieben und sexbezogenen Verggungsstätten in Augsburg wird beschlossen.

 

4.Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Konzeption gemäß Anlage regelmäßig entsprechend der tatsächlichen, rechtlichen und planerischen Entwicklungen zu überprüfen, bei Bedarf fortzuschreiben und dem Stadtrat vorzulegen.

 

5.Die Bauverwaltung wird ferner beauftragt, zur Umsetzung der Konzeption - vorbehaltlich der personellen Ressourcen und Haushaltsmittel - auch neue Bebauungspläne aufzustellen bzw. vorhandene Bebauungspläne abzuändern.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

51

Abstimmung:

49:2