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Auszug - Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV) Reform des AVV-Gemeinschaftstarifes zum 01.01.2018  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:09 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00464 Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV)
Reform des AVV-Gemeinschaftstarifes zum 01.01.2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Der Reform des AVV-Gemeinschaftstarifs zum 01.01.2018 mit den in Anlage 1 genannten Tarifstrukturen, Preisen und Tarifzonen wird zugestimmt.

 

2.Anpassungen des AVV-Gemeinschaftstarifs nach dem 01.01.2018 erfolgen wie bisher im Rahmen der bisherigen Entscheidungsabläufe (u.a. Gremien der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH).

 

3.r den Ausgleich von teilweise nachzuweisenden Fahrgeldeinnahmerückgängen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund gesunkener Tarifergiebigkeit in Folge der Tarifreform wird ein Risikoausgleich in Höhe von bis zu 650.000 Euro jährlich im Wirtschaftsplan des AVV vorgesehen und nach § 2 Abs. 1 der jeweils gültigen Zuschussvereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 aufgeteilt. Dieser Risikoausgleich wird über sechs Jahre abgeschmolzen (100%, 90 %, 75 %, 55 %, 30 %, 10 %, 0 %).

 

4.Im Rahmen der Tarifreform werden alle Haltestellen in den Städten Gersthofen, Neusäß, Stadtbergen und Friedberg sowie die Haltestelle Mühlhausen Ludwigshof der Gemeinde Affing, die bisher in der Zone 20 liegen, auf die Zonengrenze 20/30 verlegt. Die dadurch prognostizierten Mindereinnahmen in Höhe von bis zu 475.000 Euro jährlich werden im Wirtschaftsplan des AVV vorgesehen und nach § 2 Abs, 1 der jeweils gültigen Zuschussvereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 aufgeteilt.

 

5.Die Defizitaufteilung wird gemäß § 5 i. V. mit § 2 Abs. 1 der Zuschussvereinbarung vom 02.08.2011 zum 01.01.2020 fortgeschrieben.

 

6.Die eingegangenen Änderungswünsche zur Tarifzoneneinteilung, die in der Tarifreform zum 01.01.2018 nicht berücksichtigt sind, werden im Laufe des Jahres 2018 mit den betroffenen Gemeinden besprochen, geprüft und den zuständigen Gremien anschließend zur Entscheidung vorgelegt mit dem Ziel einer etwaigen Umsetzung möglichst bis zum 01.01.2019.

 

7.a)Nach Ablauf von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Tarifreform erfolgt eine ausführliche Evaluation der Ziele und Auswirkungen der Tarifreform.

 

b)Die AVV-Geschäftsführung wird beauftragt, unverzüglich alle Fraktionen, die Ausschussgemeinschaft und Einzelstadtratsmitglieder anzuschreiben mit der Bitte, die von ihnen gewünschten entsprechenden Kriterien zur Evaluation mitzuteilen.

 

c)Im Jahr 2019 wird ein Unternehmen mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.

 

d)Die Ergebnisse werden nach Vorlage der Evaluation den Gremien der Aufgabenträger vorgestellt.

 

 

8.Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Augsburg im Aufsichtsrat des AVV werden beauftragt, die gleitende Gültigkeit von Monatstickets schnellstmöglich im AVV zu beantragen. Ziel ist eine zeitnahe Verhandlung hierüber mit den anderen Gebietskörperschaften und den Bahnen und eine Umsetzung bis Mitte 2018.

 


Abstimmungsergebnis Ziffern 1 bis 6

Stimmberechtigt:

57

Abstimmung:

40:17

 

Abstimmungsergebnis Ziffer 8

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

53:3

 

Abstimmungsergebnis Ziffern 7 und 8 sowie BSV/17/00464 gesamt

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

39:17

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 TOP 7_Tischvorlage Evaluierung Tarifreform (9 KB)    
Anlage 1 2 TOP 7_Antrag B90_Die Grünen (397 KB)