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Auszug - Sondernutzungserlaubnis für die Augsburger Sommernächte in der Innenstadt  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 32.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00450 Sondernutzungserlaubnis für die Augsburger Sommernächte in der Innenstadt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 7   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Die Stadt Augsburg befürwortet die Durchführung der „Augsburger Sommernächte“ in der im beiliegenden Lageplan ausgewiesenen Festzone in der Innenstadt als Ausnahme zu den geltenden Nutzungsrichtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen.

2.Die Verwaltung wird beauftragt, dem Veranstalter (City Initiative Augsburg) in der Zeit vom 29.06.2017 bis 01.07.2017 die für die Durchführung der „Augsburger Sommernächte“ notwendigen Sondernutzungsrechte für die Festzone (zzgl. 5 Tage für Auf- und Abbau) zu gewähren.

3.Das öffentliche Interesse an der Durchführung der „Augsburger Sommernächte“ wird anerkannt.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

51

Abstimmung:

50:1