Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Die Stadt Augsburg befürwortet die Durchführung der „Augsburger Sommernächte“ in der im beiliegenden Lageplan ausgewiesenen Festzone in der Innenstadt als Ausnahme zu den geltenden Nutzungsrichtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen. 2.Die Verwaltung wird beauftragt, dem Veranstalter (City Initiative Augsburg) in der Zeit vom 29.06.2017 bis 01.07.2017 die für die Durchführung der „Augsburger Sommernächte“ notwendigen Sondernutzungsrechte für die Festzone (zzgl. 5 Tage für Auf- und Abbau) zu gewähren. 3.Das öffentliche Interesse an der Durchführung der „Augsburger Sommernächte“ wird anerkannt.
Abstimmungsergebnis
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