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Auszug - Bekanntgabe einer Dringlichkeitsentscheidung: Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung 2016 nach Art. 67 Abs. 5 GO in Höhe von 1.020.000 ? für HSt. 2.61520.9501.00 VHK 710 zur Realisierung der Neugestaltung der Bäckergasse  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 24.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
DRI/17/00431 Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung 2016 nach Art. 67 Abs. 5 GO in Höhe von 1.020.000 ? für HSt. 2.61520.9501.00 VHK 710 zur Realisierung der Neugestaltung der Bäckergasse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Dringlichkeitsentscheidung
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Referat 1   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dringlichkeitsentscheidung

 

Der Stadtrat nimmt die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 28.04.2017 zur Kenntnis.