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Auszug - Vertragliche Verpflichtung zur Mietvorauszahlung für einen zehnjährigen Zeitraum für die Radstation II im Helio-Center; hierzu Inaussichtstellung einer Besonderen Bewilligung nach Art. 66 GO in Höhe von 507.166 Euro  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00408 Vertragliche Verpflichtung zur Mietvorauszahlung für einen zehnjährigen Zeitraum für die Radstation II im Helio-Center;
hierzu Inaussichtstellung einer Besonderen Bewilligung nach Art. 66 GO in Höhe von 507.166 Euro
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Zur Erfüllung der bestehenden vertraglichen Verpflichtung bezüglich der Einrichtung einer Radstation im Helio-Center werden nach Art. 66 GO zusätzliche Ausgabemittel in Höhe von 507.166 Euro bei HSt. 1.68110.5301.04, Parkeinrichtungen / Grundstücksmieten und Pachten - Sonderbewirtschaftung -umsatzsteuerpflichtig-  in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung in Aussicht gestellt.

 

Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei HSt. 2.91010.3101.00 VHK 001 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage, Zweckbindung Parkraum.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

einstimmig