Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB wird die als Anlage beiliegende Änderung der seit 08.03.2002 rechtsverbindlichen Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Oberhausen Nr. 8 „Oberhausen-Nord“ als Satzung beschlossen.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte Satzung nach Beschlussfassung und vorheriger Ausfertigung ortsüblich bekanntzumachen, sowie der Regierung von Schwaben nachrichtlich mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||