Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
2.Die Verwaltung wird beauftragt,
a)die für die vorgesehene Direktvergabe der Buslinien 23, 29, 30, 32 und 36 an die avg erforderliche Vorabbekanntgabe im EU-Amtsblatt vorzunehmen
b)nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Mindestfrist von einem Jahr die o. g. Buslinien an die avg für die höchstmögliche Laufzeit (max. zehn Jahre) direkt zu vergeben
c)für die o.g. Buslinien zu dem im Betreff genannten Zeitpunkt den Betrauungsakt anzupassen.
Abstimmungsergebnis
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