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Beschluss
1.Dem Augsburger Kompensationsmaßnahmenprogramm 2017/18 - 2021 wird vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushaltsjahren zugestimmt. 2.Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel, soweit noch nicht im Doppelhaushalt 2017/2018 incl. Investitionsprogramm enthalten, in den Prozess der Aufstellung der Haushalte incl. IP im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten einzubringen.
Abstimmungsergebnis
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