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Auszug - Investitionskostenförderung nach Art. 27 BayKiBiG  

 
 
Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00423 Investitionskostenförderung nach Art. 27 BayKiBiG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Kinder, Jugend und Familie
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1.)Die derzeit geltende Förderpraxis der Investitionskosten für bedarfsnotwendige Plätze in Kindertagesstätten in freier Trägerschaft nach Art. 27 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) i. V. mit Art. 10 des Finanzausgleichsgesetz (FAG) wird angepasst.

 

Mit sofortiger Wirkung wird das Verhältnis von öffentlicher Förderung (staatliche und kommunale Förderanteile) zum Eigenanteil von Bauherr bzw. Investoren für Kindertagesstätten in freigemeinnütziger oder sonstiger Trägerschaft bis auf weiteres von 75 % zu 25 % der förderfähigen Kosten festgelegt.

 

2.)r das 4. Sonderinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017-2020 für neu geschaffene Kitaplätze (für alle Kinder bis zum Schuleintritt) wird das Verhältnis von öffentlicher Förderung (staatlicher und kommunaler Förderanteil) zum Eigenanteil von Bauherr bzw. Investoren für Kindertagesstätten in freigemeinnütziger oder sonstiger Trägerschaft von 80 % zu 20 % der förderfähigen Kosten festgelegt.

 

3.)Die Auszahlung der Förderung an die freien Träger erfolgt in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, bzw. kann ggf. zeitverzögert erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

16

Abstimmung:

einstimmig