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Beschluss
1. Das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 zur Förderung der Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Vereinssportanlagen im Rahmen der städtischen Sportförderrichtlinien wird nach Maßgabe der beigefügten Anlage zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zuwendungen bei Vorliegen der sachlichen und haushaltsmäßigen Voraussetzungen entsprechend zu bewirtschaften und gegebenenfalls bei Verzögerungen einzelner Vereinsbauvorhaben nicht abgerufene Zuschüsse/Darlehen umzuschichten. Abstimmungsergebnis
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