Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Anmeldungen zu den Angestelltenlehrgängen I und II werden auf Grund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 erweitert.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine Tätigkeit ausüben, welche die Fachprüfung I bzw. II erfordern, ist zum nächstmöglichen Anmeldezeitpunkt bei der Bayerischen Verwaltungsschule die Teilnahme am Angestelltenlehrgang I bzw. II zu ermöglichen, sofern sie nicht von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit sind. Die bestehenden städtischen Zulassungsregelungen finden hier keine Anwendung.
2. Grundsätzlich unverändert bleiben die vom Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur in seiner Sitzung vom 01.10.2015 beschlossenen Quotierungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich für die Angestelltenlehrgänge I und II bewerben (jeweils 5 Plätze) und noch keine Tätigkeiten ausüben, welche die Fachprüfung I und II erfordern oder von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit sind, sich jedoch weiter qualifizieren möchten.
3. Bei den Auswahlkriterien zum Angestelltenlehrgang II wird eine langjährige Beschäftigungszeit stärker berücksichtigt. Abstimmungsergebnis
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