Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Mit Erlass der entsprechenden landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen, mit denen der Vollzug des ProstSchG voraussichtlich den Kreisverwaltungsbehörden und Gesundheitsämtern übertragen wird, sind nachfolgende Änderungen im Stellenplan notwendig: 1.1 Bürgeramt - Ordnungsbehörde
Stellenneuschaffungen
Team Servicestelle Veranstaltungsgen, Gaststätten, Sondernutzung, Sicherheits- und Ordnungsrecht 2 Sachbearbeiter Sicherheits- und Ordnungsrecht Bes. Gr. A 9/10 BayBesO
1.2 Gesundheitsamt
Stellenneuschaffung
1 Sachbearbeiter Gesundheitsberatung S 12 TVSuE
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen stellenplanmäßigen, personal- und finanzwirtschaftlichen Maßnahmen zu treffen.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, die Ansiedlung der gesundheitlichen Beratung sowie des Informations- und Beratungsgesprächs in einem Gebäude anzustreben. Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||