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Beschluss
Die Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel gem. Art. 66 GO i. H. von 204.000 € bei HSt. 1.06010.5001.00 - Allgemeine Verwaltungsgebäude, kleiner Bauunterhalt und Wartung - für die Kanalsanierung des stadteigenen Anwesens Grottenau 1 wird während der haushaltslosen Zeit in Aussicht gestellt. Die Mittel dürfen sofort bewirtschaftet werden.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 2.91010.3101.00 VHK 001, Allgemeine Finanzwirtschaft, Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage - Zweckbindung „Referatsrücklagen - Referatsrücklage 1“ in gleicher Höhe. Abstimmungsergebnis
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