Beschlussempfehlung
- Der selbstständige Gehweg „Gehweg Schlachthausgäßchen“ wird gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) wegen Änderung der Verkehrsbedeutung zur Ortsstraße aufgestuft (in beiliegendem Lageplan schraffiert gekennzeichnet).
- Der selbstständige Gehweg „Gehweg Hinter der Metzg“ wird wegen Änderung der Ver-kehrsbedeutung teilweise zur Ortsstraße aufgestuft (Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG). Der von der Aufstufung erfasste Bereich beginnt bei der Nordgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 2257 Gem. Augsburg und endet ca. 5 m nördlich hiervon (in beiliegendem Lageplan kariert dargestellt).
Der Aufstufungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass von der Regierung von Schwaben, als Straßenaufsichtsbehörde für Ortsstraßen der Stadt Augsburg, keine Erinnerung erhoben wird.