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Beschlussempfehlung
1.Auf Antrag der Vorhabenträgerin, der SCA Objektgesellschaft Augsburg GmbH & Co. KG, Herne vom 13.02.2017 wird für das Projektgebiet Revitalisierung des Einzelhandels im Schwabencenter, Gemarkung Augsburg, gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) das Satzungsverfahren zur Aufstellung des hierfür erforderlichen VBP eingeleitet.
Den mit dem Antrag vorgelegten Planungsunterlagen einschließlich Vorhabenbeschreibung, jeweils vom 13.02.2017, die grundsätzlich mit der Bauverwaltung abgestimmt wurden, wird zugestimmt (Anlage 1).
2.Für den Bereich zwischen dem Alten Heuweg im Osten, der Wilhelm-Hauff-Straße im Norden, dem Schäfflerbach im Westen sowie der Friedberger Straße (teilweise einschließlich) bzw. der Gentnerstraße (teilweise einschließlich) im Süden wird der VBP Nr. 479 „Zwischen Friedberger Straße und Wilhelm-Hauff-Straße (Schwabencenter)“ aufgestellt.
3.Dem Vorentwurf des VBP Nr. 479 vom 09.03.2017 mit Begründung (Anlage 2) wird zugestimmt.
4.Teilbereiche der Friedberger Straße und der Wilhelm-Hauff-Straße, Teilflächen des Kaufbaches und des Schäfflerbaches einschließlich der direkt südlich anschließenden Verkehrs- und Grünflächen sowie die Wohntürme des Schwabencenters werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in den räumlichen Geltungsbereich des VBP Nr. 479 einbezogen.
5.Der VBP Nr. 479 ändert in seinem Geltungsbereich den seit dem 19.12.1969 rechtskräftigen BP Nr. 422 A „Vereinfachte Änderung nach § 13 BBauG des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen der Friedberger Straße, dem Schäfflerbach und dem Altem Heuweg“ und hebt diesen insoweit auf.
6.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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