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Beschluss
Die Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel (Art. 66 GO) in Höhe von 190.000 € bei Haushaltsstelle 1.79180.7151.02 - Zuschüsse an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen - freiwillige Leistungen; Regio Augsburg Wirtschaft GmbH - wird in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69 GO) in Aussicht gestellt.
Die Deckung erfolgt in insgesamt gleicher Höhe durch Personal-Wenigerausgaben (in den jeweiligen Sammelnachweisen) bei den Haushaltsstellen 1.79110.4141.01 und 1.02410.4141.01 in Höhe von jeweils 55.000 € sowie Wenigerausgaben bei Haushaltsstelle 1.02410.6351.02 in Höhe von 80.000 €.
Abstimmungsergebnis
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