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Auszug - Inaussichtstellung einer Besonderen Bewilligung nach Art. 66 GO; Finanzwirtschaftliche Darstellung "Augsburg Marketing - Stadtmarketing für die Stadt Augsburg" (HSt. 1.79180.7151.02)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00261 Inaussichtstellung einer Besonderen Bewilligung nach Art. 66 GO; Finanzwirtschaftliche Darstellung "Augsburg Marketing - Stadtmarketing für die Stadt Augsburg" (HSt. 1.79180.7151.02)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Die Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel (Art. 66 GO) in Höhe von 190.000 € bei Haushaltsstelle 1.79180.7151.02 - Zuschüsse an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen - freiwillige Leistungen; Regio Augsburg Wirtschaft GmbH - wird in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69 GO) in Aussicht gestellt.

 

Die Deckung erfolgt in insgesamt gleicher Höhe durch Personal-Wenigerausgaben (in den jeweiligen Sammelnachweisen) bei den Haushaltsstellen 1.79110.4141.01 und 1.02410.4141.01 in Höhe von jeweils 55.000 € sowie Wenigerausgaben bei Haushaltsstelle 1.02410.6351.02 in Höhe von 80.000 €.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

54

Abstimmung:

einstimmig