Auszug - Anpassung der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Augsburg an die aktuellen Rechtsgrundlagen und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Augsburg (Zweitwohnungssteuersatzung) wird beschlossen.