Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung 1.Die Satzung über die Gebühren und Kosten für die Benutzung von Friedhöfen und Einrichtungen der Bestattung (Friedhofsgebühren- und Kostensatzung) vom 14.06.1988, zuletzt geändert durch die Satzung 14.11.2014 (ABl. S.283) wird gemäß dem beiliegenden Entwurf (Anlage 5) geändert. 2.Die Anlage zur Friedhofsgebühren- und Kostensatzung der Stadt Augsburg (Gebühren- und Kostenverzeichnis) vom 05.08.2005 (ABl. S.159), in der Fassung vom 25.02.2016 (Abl. S. 62) wird gemäß dem beiliegenden Entwurf (Anlage 3) geändert. 3.Die inneren Annuitätendarlehen für den UA 75110 Friedhofswesen, den UA 75120 Krematorium und den UA 75130 Bestattungsdienst werden ab 2017 in variable Ratendarlehen umgewandelt und gemäß aktuellen Kreditmarktkonditionen bis auf weiteres mit 1% verzinst. Die Gesamtlaufzeit der inneren Darlehen bleibt unverändert. Sie verringert sich jedoch infolge von Sondertilgungen. 4.Der allgemeine Haushalt gewährt dem Friedhofswesen als Ausgleich für die Pflege- und den Unterhalt des Grünwertanteils der städtischen Friedhöfe einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 12,15% der jährlich anfallenden Pflege- und Unterhaltskosten. Abstimmungsergebnis
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