Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1.Die Stadt Augsburg erlässt beiliegende Verordnung der Stadt Augsburg über öffentliche Anschläge, Plakate und Bildwerferdarstellungen (Plakatierungs-verordnung). Gleichzeitig tritt die Plakatierungsverordnung vom 04.08.2003 (ABl. S. 169) außer Kraft. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Straßensonder-nutzungssatzung entsprechend den Regelungen der Plakatierungsverordnung anzupassen.
2.Der Antrag der FDP vom 25. Juni 2014 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.
Abstimmungsergebnis
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