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Beschluss
1.Die Verwaltung wird beauftragt für den Ersatzbau der Goggelesbrücke entsprechende Mittel anzumelden und bei Bereitstellung die Baumaßnahme umzusetzen. 2.Der Antrag der Bürgerversammlung vom 28.11.2016 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien abschließend behandelt.
Abstimmungsergebnis
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