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Beschluss
1.Die Erfüllung der Gesamtstellplatzverpflichtung der Hessing-Stiftung wird zur Kenntnis genommen. 2.Der Antrag der Bürgerversammlung vom 28.11.2016 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien abschließend behandelt.
Abstimmungsergebnis
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