Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Durch die Ausweitung der Unterhaltsleistungen nach dem UVG zum 01.07.2017, wird zukünftig für mehr Alleinerziehende ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen.
Der Stellenplan des Amtes für Kinder Jugend und Familie ist wie folgt zu ändern:
Stellenneuschaffungen im Fachbereich Unterhaltsvorschuss
5 SachbearbeiterBes.Gr. A 8 BayBesO
1 Sachbearbeiter befristet auf 3 JahreBes.Gr. A 8 BayBesO
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen stellenplanmäßigen, personal- und finanzwirtschaftlichen Maßnahmen zu treffen.
Abstimmungsergebnis
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