Die Errichtung einer Querungshilfe über die Stadionstraße wird aufgrund derEmpfehlung der Bürgerversammlung vom 28.11.2016 als langfristige Maßnahme in das Programm zum Ausbau von Geh- und Radwegen aufgenommen.
Der Antrag der Bürgerversammlung vom 28.11.2016 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien abschließend behandelt.