Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1.Im Rahmen eines Doppelhaushalts 2017/2018 wird die Haushaltssatzung gemäß Beilage mit getrennten Festsetzungen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 erlassen.
2.Mitbeschlossen wird die Haushaltsplanung für das Jahr 2017 und das Jahr 2018 samt ihren Bestandteilen und Anlagen entsprechend der Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung der vom Finanzausschuss beschlossenen Änderungen gemäß beiliegendem Änderungsverzeichnis.
3.Der Finanzplanung 2016/2020 sowie dem Investitionsprogramm bis 2020 wird auf Basis der Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung der vom Finanzausschuss beschlossenen Änderungen (siehe beiliegendes Änderungsverzeichnis) zugestimmt. Die Darstellungen des Finanzplans und insbesondere des Investitionsprogramms stehen ab 2019 jeweils unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im jeweiligen Haushaltsjahr.
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