Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung 1.ab 1. Mai 2017 für zwei Jahre bei allen Beschlussvorlagen deren Auswirkungen auf die Umsetzung der Zukunftsleitlinien mittels Nachhaltigkeitseinschätzung (Anlage 1) darzustellen. Das Verfahren ist in der Anwendungsinformation (Anlage 2) beschrieben; dort sind unter „C. Anwendungsbereich“ auch die ausgenommenen Beschlussvorlagen aufgeführt.
2.nach dem 30. April 2019 zeitnah eine Auswertung zu erstellen, diese in einem Workshop mit Vertretern des Stadtrats und der Verwaltung bezüglich Aufwand und Ertrag zu diskutieren und einen Vorschlag zum weiteren Verfahren in den Stadtrat einzubringen. Abstimmungsergebnis
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