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Beschluss 1. Den im beiliegenden Bericht dargestellten Planungsabsichten zur Neuordnung eines Autohausgrundstückes zwischen der Schwimmschul- und der Langenmantelstraße zu einer Einzelhandels- und Hotelnutzung wird zugestimmt.
2. Sofern ein vollständiger und abgestimmter Antrag gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit unterschriebener Grundzustimmungserklärung, Kooperationsvereinbarung und Nachweis der Grundstücksverfügbarkeit sowie zur finanziellen Leistungsfähigkeit seitens der Vorhabenträgerin vorliegt, wird die Verwaltung beauftragt, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorzubereiten. Im Vorfeld hierzu sind die ersten konkreten Planungen mit den maßgeblichen Fachbehörden abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
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