Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt:
- Die Stadt Augsburg erklärt ihre Bereitschaft die Richtlinien zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordung zu vollziehen und den Eigenanteil von 10 % zu tragen.
- Einen Förderantrag zur Vorlage bei der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken) vorzubereiten. (Der Antrag wurde bereits gestellt, eine Förderzusage ist noch ausstehend)
- die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils von mind. 10 % zu den jeweiligen Haushalten zu beantragen.
- Der Eigenanteil von 10 % der Stadt Augsburg beträgt vorbehaltlich der Förderzusage der Regierung von Oberfranken für das Jahr 2023 15.494,70 €