Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung der in beiliegendem Lageplan kariert eingetragenen Flächen, das Verfahren zur teilweisen Einziehung der Ortsstraße „Parkplatz an der Johann-Strauß-Straße“, einzuleiten (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz).
2. Die Verwaltung wird beauftragt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls bezüglich der in beiliegendem Plan schraffiert eingetragenen Flächen, das Verfahren zur teilweisen Einziehung der Ortsstraße „Parkplatz an der Johann-Strauß-Straße“ einzuleiten (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz).