Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2019 eine Ausführungsplanung für die Reaktivierung der Wasserkraftanlage am Ölhöfle zu erstellen und das Projekt anschließend umzusetzen.
2. Die notwendigen Finanzmittel sind zu beantragen.