Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Tagesordnung - Finanzausschuss (ganztags)  

 
 
Bezeichnung: Finanzausschuss (ganztags)
Gremium: Finanzausschuss
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 11:00 - 11:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Erlass der Haushaltssatzungen mit den Haushaltsplänen für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt für die Jahre 2021 und 2022 (Doppelhaushalt 2021/2022) (Referent/Initiator: Roland Barth, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/20/05192  
    01.12.2020 - Finanzausschuss
    Ö 3 - zurückgestellt
   

Beschluss

 

zurückgestellt

 

 

 

   
    03.12.2020 - Finanzausschuss
    Ö 3 - zurückgestellt
   

Beschluss

 

zurückgestellt

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tischvorlage zum FA 03.12.20 (920 KB)    
Anlage 2 2 Tischvorlage Corona Impfzentrum (319 KB)    
   
    07.12.2020 - Finanzausschuss
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

1. Im Rahmen eines Doppelhaushalts 2021/2022 wird die Haushaltssatzung gemäß Anlage mit getrennten Festsetzungen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 erlassen.

2. Mitbeschlossen wird die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 und das Jahr 2022 samt ihren Bestandteilen und Anlagen entsprechend der Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen gemäß Änderungsverzeichnis.

3. Der Finanzplanung 2020/2024 sowie dem Investitionsprogramm bis 2024 wird auf Basis der Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (siehe Änderungsverzeichnis) zugestimmt. Die Darstellungen des Finanzplans und insbesondere des Investitionsprogramms stehen ab 2023 jeweils unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im jeweiligen Haushaltsjahr.

4. r die temporär zu reduzierenden freiwilligen Einzahlungen in die Sonderrücklage für Versorgungslasten sdtischer Beamtinnen und Beamte gelten - abweichend vom Stadtratsbeschluss BSV/17/00769 vom 25.10.2017 - die Beträge der vorliegenden Haushaltsplanung (HSt. 2.91010.9151.00 VHK 001).

Zweckgebundene Entnahmen aus dieser bei einem Fonds geführten Sonderrücklage sind ab 2022 nach Maßgabe der jeweils rechtskräftigen Haushaltsplanung (HSt. 2.91010.3151.00 VHK 001) im Wege eines Auszahlungsplans vorzunehmen. Vor Realisierung dieser Einnahmen ist die weitere finanzielle Entwicklung zu beobachten.

 

Der Entwurf des Doppelhaushalts 2021/2022 wird durch Ziffer 6 Stellenplan für Beamte und Beschäftigte (ehemalige Angestellte ) und Stellenübersicht für Arbeiter (Anlage) ergänzt.

 

Die in der Tischvorlage TVO-BSV/20/05192-2 aufgeführten Punkte werden als Änderungen gem. Tenor der Beschlussvorlage BSV/20/05192 beschlossen.

 

Der Beschluss umfasst den als Anlage beigefügten Antrag bezüglich UA 50060 Corona-Impfzentrum.

 

Der Beschluss umfasst die in dem gemeinsamen Antrag der vier Fraktionen CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; SPD/DIE LINKE Die soziale Fraktion, Bürgerliche Mitte vorgelegten Ergänzungen zum Entwurf des Doppelhaushalts 2021/2022 (Anlage).

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

13:1

 

_________________________________________________________________________

 

Die Anträge der Fraktion Bürgerliche Mitte und der Fraktion SPD/DIE Linke - Die soziale Fraktion bezüglich der Bgm.-Aurnhammer-Straße werden mit 3:11 Stimmen abgelehnt.

 

Der Antrag der Fraktion SPD/DIE LINKE Die soziale Fraktion bezüglich der Installation einer 3D-Animation des Urzeitelefanten wird mit 2:12 Stimmen abgelehnt.

 

Der Antrag der Fraktion SPD/DIE LINKE Die soziale Fraktion zum Thema Parkanlagen und öffentliche Grünflächen Hochfeld-Park wird mit 2:12 Stimmen abgelehnt.

 

Der Antrag der Fraktion SPD/DIE LINKE Die soziale Fraktion in Bezug auf Kleingärten im Bereich des Neuen Ostfriedhofs wird mit 2:12 Stimmen abgelehnt.

 

Der Antrag der Fraktion SPD/DIE LINKE Die soziale Fraktion betreffend den Platz bei St. Michael wird mit 2:12 Stimmen abgelehnt.

 

Der Antrag der Fraktion SPD/DIE LINKE Die soziale Fraktion zum Quartiersplatz Hochzoller Straße (Post-Telekom-Areal) wird mit 2:12 Stimmen abgelehnt.

 

Die Anträge der Fraktion SPD/DIE LINKE Die soziale Fraktion und der Fraktion Bürgerliche Mitte zur Deckenerneuerung Diebelbachstraße werden mit 3:11 Stimmen abgelehnt.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Ziff. 6 Stellenplan Deckblatt (39 KB)    
Anlage 3 2 Ziff. 6 Stellenplan (903 KB)    
Anlage 4 3 TVO-BSV_20_05192-2 Erlass Doppelhaushalt 2021_2022 Tischvorlage (62 KB)    
Anlage 5 4 TVO-BSV_20_05192-2 Anlage 1 Änderungsliste VwH_VmH (711 KB)    
Anlage 6 5 TVO-BSV_20_05192-2 Anlage 2 Ansatzänderungen aufgrund Stellenplanliste (942 KB)    
Anlage 7 6 Tischvorlage Corona Impfzentrum (319 KB)    
Anlage 1 7 Tischvorlage Antrag vier Fraktionen (4561 KB)    
   
    17.12.2020 - Stadtrat Augsburg
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

1. Im Rahmen eines Doppelhaushalts 2021/2022 wird die Haushaltssatzung gemäß Anlage mit getrennten Festsetzungen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 erlassen.

 

2. Mitbeschlossen wird die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 und das Jahr 2022 samt ihren Bestandteilen und Anlagen entsprechend der Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen gemäß Änderungsverzeichnis.

 

3. Der Finanzplanung 2020/2024 sowie dem Investitionsprogramm bis 2024 wird auf Basis der Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (siehe Änderungsverzeichnis) zugestimmt. Die Darstellungen des Finanzplans und insbesondere des Investitionsprogramms stehen ab 2023 jeweils unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im jeweiligen Haushaltsjahr.

 

4. r die temporär zu reduzierenden freiwilligen Einzahlungen in die Sonderrücklage für Versorgungslasten städtischer Beamtinnen und Beamte gelten - abweichend vom Stadtratsbeschluss BSV/17/00769 vom 25.10.2017 - die Beträge der vorliegenden Haushaltsplanung (HSt. 2.91010.9151.00 VHK 001).

 

Zweckgebundene Entnahmen aus dieser bei einem Fonds geführten Sonderrücklage sind ab 2022 nach Maßgabe der jeweils rechtskräftigen Haushaltsplanung (HSt. 2.91010.3151.00 VHK 001) im Wege eines Auszahlungsplans vorzunehmen. Vor Realisierung dieser Einnahmen ist die weitere finanzielle Entwicklung zu beobachten.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

58

Abstimmung:

51:7

 

Ö 4  
Anfragen / Verschiedenes