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Tagesordnung - Kulturausschuss  

 
 
Bezeichnung: Kulturausschuss
Gremium: Kulturausschuss
Datum: Mo, 06.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:22 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Kulturamt Vorstellung Brechtfestival (Referent/Initiator: Jürgen K. Enninger, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
BER/21/06946  
Ö 4  
Ideenwettbewerb "Gedenken an die Pandemie" an regionale Künstlerinnen und Künstler (Referent/Initiator: Jürgen K. Enninger, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06916  
Ö 5  
Anpassung der Mietzinsen im Bildungs- und Begegnungszentrum Zeughaus ab 01.01.2022 (Referent/Initiator: Jürgen K. Enninger, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06856  
Ö 6  
Kunstförderpreis der Stadt Augsburg - Überarbeitung der Richtlinien (Berücksichtigung der Sparte Design: Produktdesign, Kommunikationsdesign (Buchgestaltung, angewandte Fotografie, Grafikdesign, Illustration, Typografie), Mode- und Schmuckdesign, Szenografie, Angewandte Kunst ) und Anpassung der Altersgrenzen Musik (Referent/Initiator: Jürgen K. Enninger, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06860  
Ö 7  
Corona Krise Zuschüsse an Kulturschaffende und Kultureinrichtungen für das Jahr 2022 (Referent/Initiator: Jürgen K. Enninger, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06806  
    06.12.2021 - Kulturausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

I. Zur Existenzsicherung der Kunst- und Kulturschaffenden und zum Erhalt einer vielfältigen kulturellen Landschaft, die auch durch freie Kulturschaffende getragen wird, wird der Beschluss des Stadtrates vom 25.05.2020 (vgl. BSV/20/04400) für das Jahr 2022 mit folgenden Maßgaben wie folgt fortgeführt:

 

1. Es besteht Einigkeit, dass oberstes Ziel die Rückkehr zu dem kulturellen Leben vor der Pandemie ist. Die Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen streben an, die in ihren Zuwendungsvereinbarungen und Zuwendungsbescheiden vorgesehenen Förderzwecke wieder zu erfüllen. Während der Zeit coronabedingter behördlicher Anordnungen, die die Durchführung des kulturellen Lebens ausschließen und/oder einschränken, sind unter Berücksichtigung der Erfahrungen der vergangenen Monate alternative, den Förderzwecken entsprechende neue Formate zu entwickeln und anzubieten.

 

2. Nur wenn und soweit die förderfähigen Aktivitäten weder ganz noch teilweise aufrechterhalten, den gegebenen Umständen nicht angepasst oder nicht nachgeholt werden können, tritt während der Zeit derartiger behördlicher Anordnungen an die Stelle der bisherigen Förderzwecke der Erhalt der Kulturlandschaft und der kulturellen Vielfalt für die Zukunft durch die Vermeidung von Existenzgefährdungen von Kulturschaffenden und kulturellen Einrichtungen in der Stadt Augsburg.

 

3. Es besteht Einigkeit, dass die Zuschüsse an die Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen in der Stadt Augsburg während der besonderen Situation durch die Corona Krise unter den in vorstehenden Ziffern 1 und 2 genannten Voraussetzungen nach wie vor grundsätzlich zunächst ungerzt ausbezahlt werden.

 

4. Es besteht ferner Einigkeit, dass die im Haushaltsplan der Stadt Augsburg veranschlagten Zuschüsse für die Kultureinrichtungen mit städtischer Beteiligung (Staatstheater, Kurhaustheater GmbH) unter den in vorstehenden Ziffern 1 und 2 genannten Voraussetzungen ebenfalls grundsätzlich nach wie vor zunächst ungekürzt ausbezahlt werden.

 

5. Dies bedeutet, dass auf die Rückzahlung bereits ausgezahlter, auszuzahlender sowie zweckentsprechend verwendeter Zuschussmittel verzichtet wird, wenn und soweit der ursprüngliche Zuwendungszweck aufgrund der Corona-Pandemie nicht, wohl aber der neue Zuwendungszweck erreicht werden kann.

 

6. Die zweckentsprechende Verwendung der Zuschussmittel ist in den jeweiligen Verwendungsnachweisen zu belegen.

 

II. Die Verwaltung wird beauftragt, die in Anlage 1 beigefügten fortentwickelten Rahmenbedingungen für die Weitergewährung der im Jahre 2022 auszureichenden Zuschüsse zur Anwendung zu bringen.

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    16.12.2021 - Stadtrat Augsburg
    Ö 24 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

I. Zur Existenzsicherung der Kunst- und Kulturschaffenden und zum Erhalt einer vielfältigen kulturellen Landschaft, die auch durch freie Kulturschaffende getragen wird, wird der Beschluss des Stadtrates vom 25.05.2020 (vgl. BSV/20/04400) für das Jahr 2022 mit folgenden Maßgaben wie folgt fortgeführt:

 

 1. Es besteht Einigkeit, dass oberstes Ziel die Rückkehr zu dem kulturellen Leben vor der Pandemie ist. Die Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen streben an, die in ihren Zuwendungsvereinbarungen und Zuwendungsbescheiden vorgesehenen Förderzwecke wieder zu erfüllen. Während der Zeit coronabedingter behördlicher Anordnungen, die die Durchführung des kulturellen Lebens ausschließen und/oder einschränken, sind unter Berücksichtigung der Erfahrungen der vergangenen Monate alternative, den Förderzwecken entsprechende neue Formate zu entwickeln und anzubieten.

 

 2. Nur wenn und soweit die förderfähigen Aktivitäten weder ganz noch teilweise aufrechterhalten, den gegebenen Umständen nicht angepasst oder nicht nachgeholt werden können, tritt während der Zeit derartiger behördlicher Anordnungen an die Stelle der bisherigen Förderzwecke der Erhalt der Kulturlandschaft und der kulturellen Vielfalt für die Zukunft durch die Vermeidung von Existenzgefährdungen von Kulturschaffenden und kulturellen Einrichtungen in der Stadt Augsburg.

 

 3. Es besteht Einigkeit, dass die Zuschüsse an die Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen in der Stadt Augsburg während der besonderen Situation durch die Corona Krise unter den in vorstehenden Ziffern 1 und 2 genannten Voraussetzungen nach wie vor grundsätzlich zunächst ungekürzt ausbezahlt werden.

 

 4. Es besteht ferner Einigkeit, dass die im Haushaltsplan der Stadt Augsburg veranschlagten Zuschüsse für die Kultureinrichtungen mit städtischer Beteiligung (Staatstheater, Kurhaustheater GmbH) unter den in vorstehenden Ziffern 1 und 2 genannten Voraussetzungen ebenfalls grundsätzlich nach wie vor zunächst ungekürzt ausbezahlt werden.

 

 5. Dies bedeutet, dass auf die Rückzahlung bereits ausgezahlter, auszuzahlender sowie zweckentsprechend verwendeter Zuschussmittel verzichtet wird, wenn und soweit der ursprüngliche Zuwendungszweck aufgrund der Corona-Pandemie nicht, wohl aber der neue Zuwendungszweck erreicht werden kann.

 

 6. Die zweckentsprechende Verwendung der Zuschussmittel ist in den jeweiligen Verwendungsnachweisen zu belegen.

 

II. Die Verwaltung wird beauftragt, die in Anlage 1 beigefügten fortentwickelten Rahmenbedingungen für die Weitergewährung der im Jahre 2022 auszureichenden Zuschüsse zur Anwendung zu bringen.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

59

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 7.1  
Kulturbeirat, Bericht zur aktuellen Corona-Situation      
Ö 8  
Haushalt 2022 Gewährung von Zuschüssen (Bewirtschaftungsbeschluss) (Referent/Initiator: Jürgen K. Enninger, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
BSV/21/06862  
Ö 9  
Konzept zur digitalen Erschließung der römischen Stadt Augusta Vindelicum (Referent/Initiator: Jürgen K. Enninger, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06908  
Ö 10  
Bürgerversammlung vom 12.10.2021 Antrag Nr. 54 Aufarbeitung der Kolonialgeschichte von Augsburg (Referent/Initiator: Jürgen K. Enninger, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06960  
Ö 11  
Genehmigung der Niederschrift vom 05.07.2021  
.WP 03.KUL  
Ö 12  
Genehmigung der Niederschrift vom 05.07.2021 (WRK Theater Augsburg)      
Ö 13  
Genehmigung der Niederschrift vom 18.10.2021  
.WP 04.KUL  
Ö 14  
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