Beschluss
1.
Der Beschluss des Stadtrats vom 24.10.2018 (BSV 18/02262, Anlage 3), dass die Stadt Augsburg weiterhin die ihr nach den geltenden Asyl- und Aufenthaltsgesetzen von den zuständigen Landes- und Bundesbehörden zugeordneten Personen unterbringen und versorgen sowie die im Anschluss an die vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren erforderliche gesellschaftliche Aufnahme und Integration fördern wird, wird bekräftigt.
2.
Die Stadt Augsburg wird in einem Schreiben an das Bundes- und das Landesinnenministerium zum Ausdruck bringen, dass die Stadt Augsburg zeitnah geflüchtete Kinder aus dem Lager in Lesbos im Rahmen der vorgesehenen Verfahren aufnehmen will.
3.
Die Stadt Augsburg unterstützt das vom Bundesministerium des Inneren und dem UNHCR entwickelte staatlich-gesellschaftliche Aufnahmeprogramm „NesT - Neustart im Team“ für besonders schutzbedürftige Geflüchtete und setzt sich gemeinsam mit Kooperationspartnern, wie z. B. Kirchen, Firmen und kulturellen und sozialen Akteuren dafür ein, Mentorinnen- und Mentorengruppen zu gewinnen und zu unterstützen. Die Stadt Augsburg beteiligt sich an weiteren Resettlementprogrammen zur Aufnahme von (unbegleiteten minderjährigen) Geflüchteten im Rahmen von europäischen und bundesweiten Programmen und diese werden auf ihre Anwendung in Augsburg geprüft.
Die Stadt Augsburg wird in einem Schreiben an das Bundes- und das Landesinnenministerium ihre Bereitschaft ausdrücken, sich aktiv an weiteren Resettlementprogrammen zu beteiligen und damit über den Königssteiner Schlüssel hinaus Geflüchtete aufzunehmen.
Über die Teilnahme an weiteren Resettlementprogrammen befindet der zuständige Ausschuss bzw. der Stadtrat.
Mit diesem Beschluss wird der „Augsburger Dreiklang“ aus Erfüllung der rechtsstaatlichen und vom Grundgesetz gebotenen Pflichten in Augsburg einerseits, der aktiven Entwicklungszusammenarbeit zur Bekämpfung lokaler Fluchtursachen andererseits, und nunmehr der humanitären Unterstützung von Personen, die in besonderem Maße und Flucht und Vertreibung leiden, komplettiert.
4.
Die Anträge von Bündnis 90/ Die Grünen vom 05.02.2020, der ödp vom 13.04.2020 und der PolitWG vom 16.04.2020 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt. Der Antrag des Integrationsbeirates vom 09.03.2020 (Anlage 8) ist satzungsgemäß behandelt.