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Tagesordnung - Bau- und Konversionsausschuss  

 
 
Bezeichnung: Bau- und Konversionsausschuss
Gremium: Bau- und Konversionsausschuss
Datum: Do, 06.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:27 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Grundsatzbeschluss III zur Anwendung des Instruments des städtebaulichen Vertrags in Augsburg (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/20/04032  
    06.02.2020 - Bau- und Konversionsausschuss
    Ö 3 - zurückgestellt
   

Beschluss

 

zurückgestellt

 

   
    12.03.2020 - Bau- und Konversionsausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

Die Regelungen des als Anlage 1 beigefügten „Grundsatzbeschlusses III zur Anwendung des Instruments des städtebaulichen Vertrags in Augsburg“ (im Folgenden auch: „Grundsatzbeschluss III“) sowie die als Anlage 2 beigefügten weiteren Anregungen können in der Sitzung diskutiert werden und werden in Teilbereichen Einzelabstimmungen zugeführt. Auf dieser Grundlage wird beschlossen:

 

1. Der Grundsatzbeschluss III wird in der Form beschlossen, die er durch die Einzelabstimmungen im Bau- und Konversionsausschuss bzw. im Stadtrat erhalten hat. Die Verwaltung wird ermächtigt, gegebenenfalls noch erforderliche redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der planerischen Rechtfertigung und des Abwägungsgebots der Erarbeitung städtebaulicher Verträge künftig den Anwendungsbereich und die Inhalte des Grundsatzbeschlusses III zu Grunde zu legen. Der Grundsatzbeschluss III ersetzt damit die Beschlüsse des Stadtrats vom 02.03.1995 und vom 22.07.1999 sowie den Beschluss zur übergangsweisen Festlegung einer Quote für den einkommensorientiert geförderten Wohnungsbau vom 25.07.2019. Abweichend hiervon gilt für Bebauungsplanverfahren, für die die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB zum Zeitpunkt dieses Beschlusses bereits eingeleitet wurde, die bisherige Beschlusslage grundsätzlich fort.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 - GSB gesamt für Beschluss-mit Anregungen-nach Bauausschuss-konsolidiert (419 KB)    
Anlage 3 2 Anlage 2 - Weitere Anregungen-nach Bauausschuss-konsolidiert (73 KB)    
   
    23.04.2020 - Stadtrat Augsburg
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Regelungen des als Anlage 1 beigefügten „Grundsatzbeschlusses III zur Anwendung des Instruments des städtebaulichen Vertrags in Augsburg“ (im Folgenden auch: „Grundsatzbeschluss III“) sowie die als Anlage 2 beigefügten weiteren Anregungen können in der Sitzung diskutiert werden und werden in Teilbereichen Einzelabstimmungen zugeführt. Auf dieser Grundlage wird beschlossen:

 

1. Der Grundsatzbeschluss III wird in der Form beschlossen, die er durch die Einzelabstimmungen im Bau- und Konversionsausschuss bzw. im Stadtrat erhalten hat. Die Verwaltung wird ermächtigt, gegebenenfalls noch erforderliche redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der planerischen Rechtfertigung und des Abwägungsgebots der Erarbeitung städtebaulicher Verträge künftig den Anwendungsbereich und die Inhalte des Grundsatzbeschlusses III zu Grunde zu legen. Der Grundsatzbeschluss III ersetzt damit die Beschlüsse des Stadtrats vom 02.03.1995 und vom 22.07.1999 sowie den Beschluss zur übergangsweisen Festlegung einer Quote für den einkommensorientiert geförderten Wohnungsbau vom 25.07.2019. Abweichend hiervon gilt für Bebauungsplanverfahren, für die die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB zum Zeitpunkt dieses Beschlusses bereits eingeleitet wurde, die bisherige Beschlusslage grundsätzlich fort.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

52:1

 

Ö 4  
Bebauungsplan (BP) Nr. 893 "Nördlich der Fritz-Hintermayr-Straße, westlich der Windprechtstraße" (Satzungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB) (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/20/03937  
Ö 5  
Ergebnis der Mehrfachbeauftragung "Sheridan-Campus" (Auftraggeber Fa. Asset) (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
BER/20/04028  
Ö 6  
Sperrung der Maximilianstrasse für den Verkehr (Empfehlung der Bürgerversammlung vom 11.12.2019) (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/20/03981  
Ö 7  
Kostenloses 30-Minuten-Parken im Stadtgebiet in Bereichen mit Parkscheinautomaten bewirtschafteter Stellplätze ("Semmeltaste"); Empfehlung der Bürgerversammlung vom 11.12.2019 (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/20/03985  
Ö 8  
Instandsetzung Überführung Messeparkplatz, Bauabschnitt 1; Projektbeschluss (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/20/03979  
Ö 9  
Ausbau des Radwegenetzes im Bereich MAN-Lechbrücke und Berliner Allee mit Vollausbau im Bereich der Stadtbachstraße; Projektbeschluss (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03917  
Ö 10  
Ausblick auf die verkehrlich relevanten Baustellen im Stadtgebiet 2020, schriftlicher Bericht (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
BER/20/03977  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Berichte zu verschiedenen Baugesuchen - mündlicher Bericht - (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
BER/20/03999  
Ö 12  
Genehmigung der Niederschrift vom 10.12.2019  
13.WP 76.BAU  
Ö 13  
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