Beschluss
Abweichend von der Richtlinie über die Zuschüsse zur Arbeit der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Ausschussgemeinschaften, Wählergruppen und Einzelstadtratsmitglieder - Zuwendungsrichtlinie (ZWR) vom 28.07.2016 möge der Stadtrat wie folgt beschließen:
1. In Abweichung von § 4 Abs. 2 ZWR können die aufgrund der Corona Pandemie nicht verbrauchten Personalkostenzuschüsse, die die Fraktionen im Jahr 2020 erhalten haben, in das Jahr 2021 übertragen werden.
2. Eine weitergehende Übertragung in die Folgejahre ist ausgeschlossen. Der Verwendungsnachweis 2021 muss die übertragenen Mittel mitberücksichtigen.
3. Der Antrag auf Übertragung der Mittel hat analog § 5 Abs. 2 Sätze 1-3 ZWR zu erfolgen.