Beschlussempfehlung
1. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Institut, für die Stadt Augsburg einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen.
2. Die Verwaltung wird weiterhin vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten beauftragt, soweit machbar dem qualifizierten Mietspiegel eine aussagkräftige Lagekarte beizufügen.
3. Die Verwaltung hat zu prüfen, ob ggf. auch die angemessene Mietobergrenze für die Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Abs. 1 SGB II und § 35 SGB XII zu ermitteln sind.
4. Der geschätzte Auftragswert der auszuschreibenden Leistung wird aus Wettbewerbsgründen in der BSV 20/03983 im nichtöffentlichen Teil dargestellt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu den jeweiligen Haushalten anzumelden.