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Tagesordnung - Allgemeiner Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit (Sondersitzung)  

 
 
Bezeichnung: Allgemeiner Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit (Sondersitzung)
Gremium: Allgemeiner Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit
Datum: Mi, 03.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 13:30 - 14:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feuerwehrbedarfsplan 202x Stadt Augsburg (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03146  
    03.07.2019 - Allgemeiner Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit
    Ö 3 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss

 

1. Die Stadt Augsburg verabschiedet den beigelegten „Feuerwehrbedarfsplan 202x Stadt Augsburg“ und leitet die Umsetzung, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten, in die Wege.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Realisierungsvorschläge zu den einzelnen Maßnahmen des Feuerwehrbedarfsplans, entsprechend der im Feuerwehrbedarfsplan dargelegten Zeitschiene, unter Beachtung der notwendigen fachlichen und rechtlichen Aspekte, und soweit nötig auch unter Einbeziehung von Fachplanern, auszuarbeiten.

 

3. Die Realisierungsvorschläge werden sukzessive nach Erstellung dem Allgemeinen Ausschuss zur Diskussion vorgestellt. Auf dieser Basis werden dem Stadtrat anschließend die Projektbeschlüsse inkl. Kostenrahmen, zeitlichem Ablauf sowie einem Finanzierungskonzept zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Feuerwehrbedarfsplan 202x (8145 KB)    
   
    25.07.2019 - Stadtrat Augsburg
    Ö 35 - zurückgestellt
   

Beschluss

 

zurückgestellt

 

   
    19.09.2019 - Stadtrat Augsburg
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

  1. Die Stadt Augsburg verabschiedet den beigelegten „Feuerwehrbedarfsplan 202x Stadt Augsburg“ und leitet die Umsetzung, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten, in die Wege.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Realisierungsvorschläge zu den einzelnen Maßnahmen des Feuerwehrbedarfsplans, entsprechend der im Feuerwehrbedarfsplan dargelegten Zeitschiene, unter Beachtung der notwendigen fachlichen und rechtlichen Aspekte, und soweit nötig auch unter Einbeziehung von Fachplanern, auszuarbeiten.

 

  1. Die Realisierungsvorschläge werden sukzessive nach Erstellung dem Allgemeinen Ausschuss zur Diskussion vorgestellt. Auf dieser Basis werden dem Stadtrat anschließend die Projektbeschlüsse inkl. Kostenrahmen, zeitlichem Ablauf sowie einem Finanzierungskonzept zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 4  
Anfragen / Verschiedenes