Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Tagesordnung - Allgemeiner Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit  

 
 
Bezeichnung: Allgemeiner Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit
Gremium: Allgemeiner Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit
Datum: Mi, 10.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 13:38 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Kommunale Prävention; Konzept zur Unterstützung von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern bei Schäden durch Graffiti (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03253  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Kommunale Prävention - Umsetzung der Istanbul-Konvention in Augsburg; Handlungsempfehlungen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03245  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Urbane Konfliktprävention: Evaluation "beTreff" und Gesamtkonzept Helmut-Haller-Platz (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03258  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Bürgerbüro Hochzoll (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
BER/19/03284  
Ö 7  
Neubau Plärrerwache (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
BER/19/03287  
Ö 8  
Historische Bürgerfeste in Augsburg (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BER/19/03285  
Ö 9  
Intensivierung der Überwachungsdichte durch den Ordnungsdienst (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
BER/19/03315  
Ö 10  
Organisiertes Betteln in der Innenstadt Antrag der Stadtratsfraktion Pro Augsburg vom 23.04.2019 (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BER/19/03283  
Ö 11  
Anerkennung des Vereins "Freiwillige Feuerwehr Lechhausen e.V." als städtische "Freiwillige Feuerwehr Lechhausen Augsburg (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03201  
    10.07.2019 - Allgemeiner Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

  1. Die Stadt Augsburg erkennt, in Wahrnehmung ihrer Aufgaben entsprechend der Regelungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Art. 1, den Verein "Freiwillige Feuerwehr Lechhausen e.V." als "Freiwillige Feuerwehr Lechhausen Augsburg" an.

 

  1. Die Anerkennung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Mindeststärke und Ausbildung der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Lechhausen Augsburg.

 

  1. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten beauftragt, die Freiwillige Feuerwehr Lechhausen Augsburg entsprechend der gültigen Regelungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, der nachrangigen Verordnungen und Feuerwehr-Dienstvorschriften so auszustatten und auszubilden, dass nach Ablauf der Ausbildung eine Einbindung in die städtische Alarm- und Ausrückeordnung erfolgen kann. Der Umfang der Einbindung richtet sich nach der durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz abgenommenen Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Lechhausen Augsburg.

 

  1. Sobald die Freiwillige Feuerwehr Lechhausen Augsburg die gleiche Leistungsfähigkeit wie die anderen freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet erreicht hat, wird die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Lechhausen Augsburg, im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Stadt Augsburg sowie vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten, an die einheitliche Basisausstattung der freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet herangeführt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu den jeweiligen Haushalten anzumelden.

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    25.07.2019 - Stadtrat Augsburg
    Ö 36 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

1. Die Stadt Augsburg erkennt, in Wahrnehmung ihrer Aufgaben entsprechend der Regelungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Art. 1, den Verein "Freiwillige Feuerwehr Lechhausen e.V." als "Freiwillige Feuerwehr Lechhausen Augsburg" an.

 

2. Die Anerkennung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Mindeststärke und Ausbildung der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Lechhausen Augsburg.

 

3. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten beauftragt, die Freiwillige Feuerwehr Lechhausen Augsburg entsprechend der gültigen Regelungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, der nachrangigen Verordnungen und Feuerwehr-Dienstvorschriften so auszustatten und auszubilden, dass nach Ablauf der Ausbildung eine Einbindung in die städtische Alarm- und Ausrückeordnung erfolgen kann. Der Umfang der Einbindung richtet sich nach der durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz abgenommenen Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Lechhausen Augsburg.

 

4. Sobald die Freiwillige Feuerwehr Lechhausen Augsburg die gleiche Leistungsfähigkeit wie die anderen freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet erreicht hat, wird die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Lechhausen Augsburg, im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Stadt Augsburg sowie vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten, an die einheitliche Basisausstattung der freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet herangeführt.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu den jeweiligen Haushalten anzumelden.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

54

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 12  
Genehmigung der Niederschrift vom 20.02.2019  
13.WP 30.ALL  
Ö 13  
Anfragen / Verschiedenes