Beschluss
1. Die Stadt Augsburg erkennt, in Wahrnehmung ihrer Aufgaben entsprechend der Regelungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Art. 1, den Verein "Freiwillige Feuerwehr Lechhausen e.V." als "Freiwillige Feuerwehr Lechhausen Augsburg" an.
2. Die Anerkennung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Mindeststärke und Ausbildung der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Lechhausen Augsburg.
3. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten beauftragt, die Freiwillige Feuerwehr Lechhausen Augsburg entsprechend der gültigen Regelungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, der nachrangigen Verordnungen und Feuerwehr-Dienstvorschriften so auszustatten und auszubilden, dass nach Ablauf der Ausbildung eine Einbindung in die städtische Alarm- und Ausrückeordnung erfolgen kann. Der Umfang der Einbindung richtet sich nach der durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz abgenommenen Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Lechhausen Augsburg.
4. Sobald die Freiwillige Feuerwehr Lechhausen Augsburg die gleiche Leistungsfähigkeit wie die anderen freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet erreicht hat, wird die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Lechhausen Augsburg, im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Stadt Augsburg sowie vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten, an die einheitliche Basisausstattung der freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet herangeführt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu den jeweiligen Haushalten anzumelden.