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Tagesordnung - Jugendhilfeausschuss  

 
 
Bezeichnung: Jugendhilfeausschuss
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 06.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:10 - 15:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Präzisierung der Richtlinien bzgl. laufender Geldleistungen an Tagespflegepersonen (TPP); hier: Private Zuzahlungen von Eltern an Tagespflegepersonen (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/19/02661  
Ö 4  
Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen; Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände des Martini-Parkes zwischen der Schäfflerbachstraße und dem Hanreiweg mit vier Krippen- und drei Kindergartengruppen (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/19/02656  
Ö 5  
Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen; Erweiterung einer Kindertagesstätte im Benediktinerstift St. Stephan um eine Krippen- und zwei Kindergartengruppen (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/19/02657  
Ö 6  
Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen; Neubau einer Kindertagesstätte durch die Stiftung Evang. Waisenhaus- und Klauckehaus Augsburg mit zwei Kindergarten- und zwei Hortgruppen (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/19/02658  
    06.02.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

1. Auf Basis der aktuellen Bedarfsplanung wird die Realisierung der o. g. Maßnahme im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kein Antrag aufrderung durch den Maßnahmeträger, wird eine erneute Überprüfung der Bedarfssituation erforderlich.

 

2. Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.

 

3. Für die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.

 

4. Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Träger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzel-entscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzierung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

16

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    28.02.2019 - Stadtrat Augsburg
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

  1. Auf Basis der aktuellen Bedarfsplanung wird die Realisierung der o. g. Maßnahme im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kein Antrag aufrderung durch den Maßnahmeträger, wird eine erneute Überprüfung der Bedarfssituation erforderlich.

 

  1. Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.

 

  1. r die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.

 

  1. Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Träger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzelentscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzierung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

52

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 7  
Pädagogische Qualitätsbegleitung (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
BER/19/02659  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Betreuungssituation in Augsburg und neue Entwicklungen im Bereich der Kinderbetreuung (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
BER/19/02660  
Ö 9  
Genehmigung der Niederschrift vom 11.07.2018 und der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung vom 24.10.2018 des Jugendhilfeausschusses, Ausschusses für Bildung und Ausbildung und des Ausschusses für Organisation, Personal, Migration und Interkultur  
13.WP 27.JUH  
Ö 10  
Anfragen / Verschiedenes