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Tagesordnung - Jugendhilfeausschuss  

 
 
Bezeichnung: Jugendhilfeausschuss
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 13.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:17 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Sachstand und personeller Weiterentwicklungsbedarf im Aufgabenfeld "Medienpädagogik" (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03054  
Ö 4  
Umwandlung SaS (Sozialpädagogische Hilfen an Schulen) an Realschulen, Wirtschaftsschule und Berufsfachschulen in JaS; Schaffung eines kohärenten Systems zwischen Schulsozialpädagogik (SSP) und Jugendsozialarbeit (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03055  
Ö 5  
Übergangslösung Juze Südstern (Anmietung von Räumlichkeiten der freien Evang. Gemeinde im Offenbachkarree bis auf Weiteres) (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
BER/19/03056  
Ö 6  
Sachstandsbericht zur Betreuungssituation in Augsburg nach dem Abgleich 2019 (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
BER/19/03057  
Ö 7  
Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen; Erweiterung der Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" um zwei Krippengruppen im Kirschenweg 64 in 86169 Augsburg (Sozialregion Süd) (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03058  
    13.05.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

  1. Auf Basis der aktuellen Bedarfsplanung wird die Realisierung der o. g. Maßnahme im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kein Antrag auf Förderung durch den Maßnahmeträger, wird eine erneute Überprüfung der Bedarfssituation erforderlich.

 

  1. Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.

 

  1. r die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.

 

  1. Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Träger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzel-entscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzierung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

20

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    29.05.2019 - Stadtrat Augsburg
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

  1. Auf Basis der aktuellen Bedarfsplanung wird die Realisierung der o. g. Maßnahme im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kein Antrag auf Förderung durch den Maßnahmeträger, wird eine erneute Überprüfung der Bedarfssituation erforderlich.

 

  1. Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.

 

  1. r die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.

 

  1. Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Träger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzel-entscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzierung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 8  
Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen; Neubau einer Kindertagesstätte an der Universitätsstraße 5 mit drei Kindergartengruppen (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03059  
Ö 9  
Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen; Neubau einer Kindertagesstätte durch die Stiftung Evang. Waisenhaus und Klauckehaus Augsburg mit zwei Kindergarten- und 2 Hortgruppen (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03060  
Ö 10  
Offensive Großtagespflege; Ergänzung der bisherigen Beschlusslage (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03061  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Fortschreibung des Familienbildungskonzeptes und Evaluation; Erhöhung der Stundenkontingente der Leitungen der 11 Familienstützpunkte (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03062  
Ö 12  
Genehmigung der Niederschrift vom 15.11.2018  
13.WP 27.JUH  
Ö 13  
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