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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Festsetzung der endgültigen Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Sachstand und personeller Weiterentwicklungsbedarf im Aufgabenfeld "Medienpädagogik" (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister) |
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BSV/19/03054 |
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Ö 4 |
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Umwandlung SaS (Sozialpädagogische Hilfen an Schulen) an Realschulen, Wirtschaftsschule und Berufsfachschulen in JaS;
Schaffung eines kohärenten Systems zwischen Schulsozialpädagogik (SSP) und Jugendsozialarbeit (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister) |
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BSV/19/03055 |
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Ö 5 |
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Übergangslösung Juze Südstern (Anmietung von Räumlichkeiten der freien Evang. Gemeinde im Offenbachkarree bis auf Weiteres) (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister) |
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BER/19/03056 |
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Ö 6 |
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Sachstandsbericht zur Betreuungssituation in Augsburg nach dem Abgleich 2019 (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister) |
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BER/19/03057 |
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Ö 7 |
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Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen;
Erweiterung der Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" um zwei Krippengruppen im Kirschenweg 64 in 86169 Augsburg (Sozialregion Süd) (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister) |
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BSV/19/03058 |
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13.05.2019 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussempfehlung - Auf Basis der aktuellen Bedarfsplanung wird die Realisierung der o. g. Maßnahme im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kein Antrag auf Förderung durch den Maßnahmeträger, wird eine erneute Überprüfung der Bedarfssituation erforderlich.
- Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.
- Für die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.
- Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Träger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzel-entscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzierung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 20 | Abstimmung: | einstimmig |
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29.05.2019 - Stadtrat Augsburg |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss - Auf Basis der aktuellen Bedarfsplanung wird die Realisierung der o. g. Maßnahme im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kein Antrag auf Förderung durch den Maßnahmeträger, wird eine erneute Überprüfung der Bedarfssituation erforderlich.
- Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.
- Für die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.
- Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Träger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzel-entscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzierung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 55 | Abstimmung: | einstimmig |
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Ö 8 |
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Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen;
Neubau einer Kindertagesstätte an der Universitätsstraße 5 mit drei Kindergartengruppen (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister) |
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BSV/19/03059 |
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Ö 9 |
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Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen;
Neubau einer Kindertagesstätte durch die Stiftung Evang. Waisenhaus und Klauckehaus Augsburg mit zwei Kindergarten- und 2 Hortgruppen (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister) |
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BSV/19/03060 |
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Ö 10 |
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Offensive Großtagespflege;
Ergänzung der bisherigen Beschlusslage (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister) |
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BSV/19/03061 |
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Ö 11 |
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Fortschreibung des Familienbildungskonzeptes und Evaluation;
Erhöhung der Stundenkontingente der Leitungen der 11 Familienstützpunkte (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister) |
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BSV/19/03062 |
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Ö 12 |
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Genehmigung der Niederschrift vom 15.11.2018 |
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13.WP 27.JUH |
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Ö 13 |
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Anfragen / Verschiedenes |
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