Beschlussempfehlung
1. Der seit 20.08.1965 rechtsverbindliche BP Nr. 213 „Für das Teilstück der West-umgehungsstraße zwischen der Markgrafenstraße und der alten Ulmer Bahnlinie (heutiges Grundstück Fl. Nr. 2400, Gemarkung Oberhausen)“ wird vollständig und ersatzlos aufgehoben.
2. Der Entwurf der Aufhebungssatzung zum BP Nr. 213 vom 24.10.2019 (Anlage) wird gebilligt.
3. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) verzichtet, da die Aufhebung aus formellen Gründen erfolgt und sie sich nicht oder nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufhebung nach den Vorschriften des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.